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AGB
 

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen BauContact & Service Center GmbH

1. Geltungsbereich
Für alle unsere Lieferungen im Bundesgebiet sind diese Liefer- und Zahlungsbedingungen maßgebend.

2. Umfang der Lieferung
Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Im Falle eines Angebotes (mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme) ist unser Angebot maßgebend, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Nebenabsprachen und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Falls innerhalb einer Woche nach Zugang unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen der Besteller nicht schriftlich widersprochen hat, gelten diese Bedingungen als Vertragsinhalt. Auch durch Entgegennahme erklärt sich der Besteller mit diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen einverstanden. Stillschweigen unsererseits im Hinblick auf die Liefer- und Zahlungsbedingungen des Bestellers gilt in keinem Fall als Anerkennung derselben.
Lieferungen erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, kostenpflichtig.

3. Preise und mündliche Abmachungen
Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Mündlich vereinbarte Preise und Rabatte bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Angebote werden in EURO angegeben.

4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Ware ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten, soweit nicht andere Bedingungen vereinbart sind. Lieferungen an Kunden, die uns nicht persönlich bekannt sind, erfolgen grundsätzlich gegen Vorkasse oder per Nachnahme. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Auftraggebers, ist nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen. Sofern uns von neutraler Seite bekannt wird, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers wesentlich verschlechtert haben, sind wir ohne Nachweis berechtigt, die sofortige Zahlung der Gesamtforderung oder die Herausgabe der von uns gelieferten Ware zu verlangen.
Die Rechnungssumme gilt erst nach Eingang bei der Firma BauContact & Service Center GmbH als bezahlt.

5. Lieferfrist
Die Lieferfristen treten von dem Zeitpunkt an in Kraft, an dem volle Übereinstimmung über den erteilten Auftrag zwischen Auftraggeber und von uns vorhanden ist. Teillieferungen sind uns gestattet. Ansprüche auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung und Verzugsspesen können in keinem Fall gegen uns geltend gemacht werden.

6. Beanstandungen
Die Ware ist sofort nach Erhalt durch den Kunden zu überprüfen. Abweichungen vom Versandzettel oder der Rechnung sowie Beanstandungen sind uns innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware oder der Rechnung unter Beifügung unseres Lieferscheines schriftlich mitzuteilen.
Das Unternehmen haftet ausschließlich im Umfang der durch den Hersteller garantierten Rechte und nach Zustimmung und Anerkennung der Ansprüche durch den Hersteller.
Für Material- und Verarbeitungsfehler im anerkannten Fall erhält der Kunde im Rahmen der Herstellergarantie entsprechende Nachbesserung oder Wandlung . Bei eigenmächtig vorgenommenen Eingriffen erlischt jeglicher Anspruch hinsichtlich der Garantieforderungen.

7. Recht des Lieferers auf Rücktritt
Voraussetzung für unsere Leistungsverpflichtung ist die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Falls wir nach Abschluß des Liefervertrages Auskünfte erhalten, die darauf schließen lassen, das die Einräumung eines Kredits nicht als unbedenklich einzusehen ist, sind wir zum Rücktritt vom dem geschlossenen Liefervertrag berechtigt. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet. Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, alle anderen weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Wandlung oder Minderung, sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.

8. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren einer Lieferung bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher, uns gegen den Auftraggeber aus dieser Lieferung zustehenden Forderungen Eigentum unserer Firma. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Besteller darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Weitergabe des Eigentumvorbehaltes und nur solange, wie er nicht im Zahlungsverzug ist, veräußern. Die Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung der vereinbarten Preise unser Eigentum.

9. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen, die sich in Ihrer Höhe nach dem momentanen Diskontsatz unserer Handelsbank und einen Aufschlag von 4 Prozent berechnen. Unabhängig davon berechnen wir Ihnen die Kosten, die durch das Mahnverfahren entstehen.
Sollten mehrere Rechnungen offen sein, werden geleistete Zahlungen stets mit der ältesten Forderung verrechnet, auch wenn die Zahlung für eine bestimmte Ware erfolgte.

10. Warenrücknahme
Rücknahme erfolgt nur von aktueller, originalverpackter und wiederverkaufsfähiger Ware nach unserer vorherigen Zustimmung.
Die Rücksendung muß kostenfrei erfolgen. Wir behalten uns vor, für dadurch entstehende Verwaltungskosten einen Abschlag von mindestens 15 % des Warenwertes, mindestens jedoch von 10,-- EURO.

11. Firmentext
Der Käufer ist nicht berechtigt, im Falle des Weiterverkaufs der Waren und zum Zweck desselben die an den Waren angebrachten Verkäuferbezeichnungen unseres Unternehmens zu entfernen. Andernfalls verwirkt er für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 10 % des Warenwertes, mindestens jedoch von 10,-- EURO.

12. Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist Crimmitschau. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Zwickau.

(c) 2003 by BauContact & Service Center GmbH